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Hunting in Frankreich
Ein praktischer Leitfaden für die Jagd in Frankreich
Karte
Allgemeine Informationen
Jagd und Wildmanagement
Organisation
Das Ministerium für Ökologie, Energie und nachhaltige Entwicklung ist in Frankreich für die Jagd verantwortlich. Auf nationaler Ebene gibt es zwei Gremien, die sich mit Angelegenheiten der Jagd befassen: Office National de la Chasse et de la Faune Sauvage (O.N.C.F.S.),www.oncfs.gouv.fr das die Aufgabe hat den Wildbestand zu erhalten und zu erhöhen sowie die Entwicklung der Jagd im Allgemeinen unterstützt und die Fédération Nationale des Chasseurs (F.N.C.) www.chasseurdefrance.com, die die Aktivitäten von 95 Departements-Verbände (FDC) koordiniert und die 1.313.000 französischen Jäger vertritt. Die FNC schützt und vertritt die Interessen der Jagd - insbesondere auf politischer und öffentlicher Ebene und übernimmt öffentliche Aufgaben, die gesetzlich definiert sind.
Hauptwildarten
Jagdzeit
Schonzeit
Bedingt bejagbar
Nicht bejagbar
Häufig
Recht häufig
Recht selten
Selten
Weitverbreitet
Regional
Lokal
Weitverbreitet
Regional
Lokal
Durchschnittliche Jahresstrecke
Kommentar

D.J.B.: +4.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +4.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +1.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +1.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 300.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +500
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 50
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: -300
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: -100
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 1.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 250.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 1.500.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 300.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 20.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +2.000.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: +800.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 800
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 350.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 800
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 551.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 522.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 50.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 700
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 150
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 3.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben

D.J.B.: 15.000
* Gilt grundsätzlich, obwohl ≠ Regionen oft (sehr) ≠ Jagdzeiten haben
Jagdrecht
Jagdsystem und -regeln
Auf lokaler Ebene vereinigt die FDC alle Jäger - wobei die Mitgliedschaft obligatorisch ist – eines Departements (das Äquivalent von Ländern oder Landkreise) und nimmt so die Verwaltung von Arten und Lebensräumen wahr. Die FDC organisiert außerdem die Schulungen, die Jagdscheinanwärter durchlaufen müssen, um an der praktischen und theoretischen Prüfung für den Jagdschein teilnehmen zu können. Weiterhin kümmert sich die FDC um die Wildschadensverhütung und um den Ausgleich der Schäden, die durch Schalenwild (Schwarzwild) angerichtet werden.
Die Jagdausübung ist als Töten oder Aneignen eines Tieres, das zum „Wild“ zählt, definiert. Das Jagdrecht liegt bei dem Grundeigentümer, dies können Privatpersonen (private Jagdreviere), Öffentliche also staatseigene Grundeigentümer sein, die durch die Forstbehörde Office National des Forêts (O.N.F.) vertreten wird oder kommunale Jagdgebiete. Der Inhaber des Jagdrechts kann dies auf andere Personen übertragen.
Es gibt verschiedene Typen von Jagdgebieten auf denen die Jagd in Frankreich ausgeübt wird: „Private Jagdgebiete ", vor allem in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten im Norden Frankreichs, Jagdgebiete, die durch die Forstbehörde bewirtschaftet werden – auf allen staatlichen Waldflächen und in Bergregionen, die Kommunalen Jagdgebiete in Dörfern und kleinen Gemeinden und schließlich die so genannten Associations Communales de Chasse Agréées. Diese A.C.C.A. sind anerkannte Verbände, die das Jagdrecht auf allen Flächen einzelner oder mehrerer Dörfer erhalten. Dort ist die Jagd einheimischen und einigen externen Jägern vorbehalten. Das ist das weitverbreitetste Jagdsystem im Süden des Landes.
Für die Jagd auf Hochwild (außer für Schwarzwild) ist ein Abschussplan nötig. Der Abschussplan wird durch den Präfekt (ranghöchster Beamter) eines jeden Departements festgelegt. Erlegtes Wild muss unmittelbar nach der Erlegung mit einer bestimmten Wildmarke gekennzeichnet werden - bevor es transportiert oder weggefahren wird.
Fallenjagd ist noch sehr weit verbreitet in Frankreich. Das Gesetz verlangt einen besonderen Fallensteller-Schein, der vom Präfekten ausgestellt wird. Ein spezieller Kurs von der FDC ist dafür notwendig (keine Prüfung). Ein Ministerialerlass regelt, welche Wildarten als Plage angesehen werden und wie diese zu regulieren sind.
Jagdzeiten
Die Jagd ist nur während des Tages erlaubt. Für die Jagd auf Wasserfederwild, ist auch die Jagd in der Morgen- und Abenddämmerung traditionell gestattet. Die Jagd auf Enten ist nachts aus einem geschlossenen Versteck in einigen Departements erlaubt.
Jagdzeiten werden jedes Jahr für jedes Departement durch den Präfekten neu festgelegt. Dieser Erlass regelt die generellen Jagdzeiten in denen alle jagdbaren Arten bejagt werden dürfen. In den südlichen Landesteilen beginnt sie Anfang September und in den nördlichen Landesteilen Ende September. Ende Februar endet sie.
Generell ist die Jagd auf Niederwild auf den Herbst beschränkt, während Hochwild von den Jagdzeiten des Erlasses auch abweichen kann. So zum Beispiel bei der Jagd auf den Rehbock im Frühjahr oder auf Rotwild in der Brunft. Die Jagdzeiten für Wasserfederwild und Zugvogelarten werden vom zuständigen Minister festgelegt. Normalerweise beginnt ihre Jagdzeit Mitte August und endet Ende Januar (oder Ende Februar für Zugvögel).
Wenn Schnee den Boden bedeckt, ist die Jagd verboten. Ausnahmen bilden hierbei die Jagd auf Hochwild, Wasserfederwild, Zugvögel und die Jagd mit der Hundemeute. In harten Wintern kann der Präfekt das Jagdverbot auf weitere Wildarten ausweiten.
Jagdschein
Die Prüfung
Die Prüfung zum Jagdschein umfasst zwei Teile: einen Theoretischen und einen Praktischen. Bewerber können sich das ganze Jahr über für den Jagdschein anmelden, woraufhin sie zu einer oder mehreren Übungseinheiten (praktisch und theoretisch), die von der FDC organisiert werden, eingeladen werden. Diese Schulungen sind Pflicht für jeden Anwärter. Als nächstes werden die Kandidaten aufgefordert zur theoretischen Prüfung zu erscheinen. Bestehen sie diese, folgt die Einladung zur praktischen Prüfung. Um den Jagdschein zu bekommen, muss der Bewerber am Tag der Prüfung mindestens 15 Jahre alt sein.
Der Jagdschein
Der Jagdschein bleibt ein Leben lang gültigaber muss jedes Jahr in dem der Inhaber jagt, neu genehmigt werden. Die Kosten für diese Genehmigung variieren je nach Wildart, die bejagt werden soll (Hoch- oder Niederwild) und nach Orten, wo der Jäger jagen möchte (ein Departement, mehrere oder im ganzen Land). Eine Jagd-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
Verfahren für die jährliche Verlängerung: Der Jäger gibt seine kompletten, unterzeichneten Unterlagen an den Buchhalter des Jagdverbandes. Im Gegenzug wird er einen Zahlungsbescheid erhalten, in dem eine nationale oder eine auf das Departement bezogene Jagdgebühr verlangt wird plus eine staatliche Gebühr von 9 Euro.
Es ist auch möglich einen Jagdschein für neun aufeinander folgende Tage zu erhalten, auf die ebenfalls eine nationale oder Departement bezogene Gebühr Pflicht ist. Dieser Jagdschein kann nur einmal pro Jahr ausgestellt werden, wobei die Tage der Jagd klar gekennzeichnet werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Es gibt auch einen Jagdschein, der für drei Tage gültig ist – dieser kann pro Jahr zwei Mal erneuert werden.
Alle wichtigen Informationen hierzu erhalten Sie bei der FDC.
Kostenbeispiele für den Jagdschein in Frankreich (gilt auch für ausländische Jäger)
Departement Jagdschein Niederwild: 60 €
Departement Jagdschein Hochwild: 110 €
Nationale Jagdschein Niederwild: 100 €
Nationale Jagdschein Hochwild: 380 €
Zeitlich begrenzte Jagdschein Departement Niederwild (3 Tage): 25 €
Zeitlich begrenzte Jagdschein Departement Hochwild (3 Tage): 30 €
Zeitlich begrenzte Jagdschein National Niederwild (3 Tage): 105 €
Zeitlich begrenzte Jagdschein National Hochwild (Tage 3): 120 €
Für nicht einheimische Franzosen und Ausländer
Dem Umweltgesetz nach können nicht einheimische Franzosen oder Ausländer einen Jagdschein unter gleichen Umständen erhalten – mit der Ausnahme, dass sie die französische Jagdscheinprüfung nicht ablegen müssen. Dafür benötigen sie dennoch eine Haftpflichtversicherung und ihren Jagdschein ihres Heimatlandes.
Hauptjagdmethoden
Es gibt eine außergewöhnliche Vielfalt der Jagdmethoden und Traditionen in Frankreich.
Für Niederwildjagden werden Streifen oder Vorstehtreiben mit Vorsteh- oder Stöberhunden, die das Wild aus dem Dickicht drücken, veranstaltet. Hierbei können Treiber eingesetzt werden, die ebenfalls eine Flinte führen können und das Wild den Vorstehschützen zutreiben.
Für Hochwildjagden ist die gängigste Methode in Frankreich die Drückjagd oder Battue: Treiber und kurzläufige Hunde (Terrier, Dackel) oder Hundemeuten (mehrere typische Französische Rassen) jagen mit einer Menge Lärm das Wild (hauptsächlich Schwarzwild, Reh- und Rotwild) der Schützenkette entgegen. Eine etwas ruhigere Form der Drückjagd oder Battue, die als bessere Jagd beworben wird, ist die „stille“ Drückjagd. Dabei gehen die Treiber ohne viel Lärm und ohne Hunde durch die Einstände. Das Wild kommt den Schützen vertrauter, was ihnen das Ansprechen deutlich erleichtert.
Während der Morgen- oder Abenddämmerung ist dieses ruhige Ansprechen vom Hochsitz aus ebenfalls möglich. Auf der Einzeljagd pirscht der Jäger gegen den Wind, um in Reichweite des Wildes zu gelangen (Reh-, Rotwild, Schwarzwild und in Bergregionen Gämsen und Muffelwild).
Hundemeuten werden genutzt, um Fuchs, Reh- oder Rotwild und Schwarzwild in die Reichweite von Jägern zu bringen, die an den Wechseln des Wildes abgestellt sind.
Zugvögel (Tauben, Singdrossel, Kiebitz, Feldlerche) werden auf ihren Zugrouten oder in der Nähe ihrer Rastplätze bejagt. Dabei warten Jäger bewegungslos und versuchen das Federwild mit Attrappen oder lebenden Exemplaren der Vögel und mit Imitieren der Rufe anzulocken. Es gibt viele solcher traditionellen Jagdarten in Frankreich. Eine der bekanntesten gilt der Ringeltaube und wird im Südwesten des Landes ausgeübt. Dabei werden Wildtauben mit lebenden Vögeln im Lockbild angelockt, um sie dann mit der Flinte oder mit Netzen zu bejagen. Im südlichen Frankreich werden Drosseln aus einem bestimmten Versteck bejagt nachdem sie ebenfalls mit lebenden Lockvögeln angelockt wurden. In der Provence werden die diese Lockvögel mit einem Leimstock gefangen, der mit einem natürlichen aber starken Kleber bestrichen wurde. In den Ardennen werden Drosseln mit einer Schlinge gefangen, die aus den Schweifhaaren eines Pferdes gemacht ist. Feldlerchen werden von Jägern mit Spiegeln angelockt.
Wasserfederwild wird auf der Streif (Schnepfe) aber noch häufiger durch das Warten am Morgen oder am Abend an den Schlaf- und oder Rastplätzen geschossen. Die Jagd aus einer Hütte an oder sogar auf dem Wasser wird nachts mit lebenden Lockvögeln ausgeübt, so dass das Federwild möglichst dicht vor der Hütte einfällt. Diese Jagdart ist besonders in Nordwest-Frankreich sehr bekannt. Es wird außerdem vom Boot aus gejagt. Dabei darf kein Motor benutzt werden.
Bei der Jagd mit der Hundemeute aber ohne eine Feuerwaffe (auch wenn diese benötigt wird, um das Stück am Ende der Jagd abzutun) folgen die Jäger auf Pferden sitzend (die „grande vènerie“ auf Fuchs, Rothirsch, Rehbock oder Schwarzwild) oder zu Fuß (die „petite vènerie“ vor allem auf Hase, Fuchs oder Kaninchen) den Hunden. In Frankreich ist diese Jagdart mit vielen hundert Meuten und tausenden Teilnehmern sehr verbreitet.
Terrier werden für die Bodenjagd auf Fuchs und Dachs benutzt; Es gibt mehr als 1.000 Meuten hierfür in Frankreich.
Für die Beizjagd auf Federwild werden hoch fliegende Falken oder niedriger fliegende Habichte, Sperber oder Adler für die Falknerei abgetragen. Es ist eine schwierige und fordernde Jagdart, da besonders der Beizvogel in perfekter körperlicher Verfassung gehalten werden muss.
Die Jagd mit dem Bogen ist ebenfalls schwierig, da der Jäger aufgrund der kurzen Schussentfernungen dicht am Wild sein muss (Hase, Kaninchen, Bisam, Rehwild, Schwarzwild...). Armbrüste sind nicht für die Jagd zugelassen.
Jagdwaffen
Feuerwaffen
Nach dem Französisch Recht sind Schusswaffen in mehrere Kategorien eingeteilt. Die Kategorien 1 bis 3 (Hauptsächlich militärische Schusswaffen oder Kriegsmaterial) sind verboten, während die aus der Kategorie 4 (Pistolen, Revolver, etc.) der Genehmigungspflicht unterliegen. Die meisten Waffen, die von Jägern benutzt werden, fallen in die Kategorie 5: Langwaffen (Repetierer) semi-automatische Waffen mit höchstens drei Schuss und Büchsen gehören zu den meldepflichtigen Gewehren (5 Kategorie II), langläufige Glatlaufwaffen (Flinten) mit einem Schuss pro Lauf sind frei (Kategorie 5 I). Vorderschaft-Repetierflinten sind verboten.
Hochwild darf nur mit Büchsengeschossen oder Flintenlaufgeschossen (Brenneke) erlegt werden. In einigen Departements darf Rehwild auch mit Schrot geschossen werden.
Während der Fahrt ins Jagdrevier muss die Waffe in einem Futteral oder Waffenkoffer transportiert werden. Die Waffe muss stets ungeladen sein. Dies gilt ebenfalls für das Revier. Insbesondere dann, wenn Jäger auf einem Lastwagen oder auf einem Anhänger hinter einem Traktor transportiert werden.
Munition muss getrennt von Waffen gelagert werden.
Useful addresses
Office National de la Chasse et de la Faune Sauvage
Fédération Nationale des Chasseurs de France
Légifrance (Internetseite für französische Gesetzgebung, mit dem Umweltgesetz und den Artikeln zur Jagdgesetzgebung).
http://www.legifrance.gouv.fr/
Ministère de l’écologie et du développement durable
http://www.developpement-durable.gouv.fr/
Office nationale des forêts
Forstbehörde
Société de vènerie
Association Nationale des fauconniers autoursiers
Falknerverband
Château de Gien
Musée de la Vènerie
Musée du Veneur
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